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Hausrat

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Eine Hausratversicherung kann sich durchaus mit anderen Versicherungen, wie zum Beispiel mit einer Wohngebäudeversicherung oder einer Reisegepäckversicherung überschneiden. Bei einer Überschneidung einer Hausratversicherung mit einer Reisegepäckversicherung wird der zu regulierende Schaden komplett von der zuerst abgeschlossenen Versicherung übernommen. Die beiden Versicherungsträger werden untereinander, also im Innenverhältnis den Betrag des Schadens ausgleichen. Bei jeder Hausratversicherung werden dem Versicherungsnehmer diverse Pflichten auferlegt. Wenn diese Pflichten allerdings verletzt werden, dann kann dies eine Kürzung des Betrages für einen Schaden bedeuten. im schlimmsten Fall kann sogar eine Leistungsfreiheit der Versicherung eintreten. Vor Vertragsabschluss wird der Versicherungsnehmer über alle gefahrerheblichen Umstände von dem Versicherer gefragt. Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Im Falle eines Schadens muss die Versicherung alle relevanten Informationen unverzüglich erhalten. Der Versicherte muss alle Informationen, die den Schadensfall betreffen der Versicherung zur Verfügung stellen, damit der Schaden bearbeitet werden kann. Es gibt bei Hausratversicherungen zum Beispiel die Pflicht, die Wohnung in der kalten Jahreszeit ausreichend zu heizen. Auch bei längerer Abwesenheit ist es nötig die wasserführenden Rohre zu entleeren, damit diese bei Frost nicht beschädigt werden und somit ein Schadensfall umgangen werden kann.

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